Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Klägerin, ein regionales Energieversorgungsunternehmen, verlangt von dem Beklagten die Zahlung restlichen Entgelts für Erdgaslieferungen.
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