Der Beklagte verpachtete dem Kläger einen Weiher zum Zwecke des Fischereibetriebes. Das Wasser läuft unter einem Dammweg hindurch in einen tiefer gelegenen Weiher ab, der dem Bruder des Beklagten gehört. Den Durchlaß bildet ein unter dem Teichboden befindliches, 60 x 60 cm großes Kastenrohr aus Holz. Im Januar 1989 brachen die Bretter des Rohrs zusammen mit der Folge, daß 2/3 des Teichwassers abliefen. Der Kläger verlangt Ersatz der Reparaturkosten von 2.445 DM sowie eines Teils des für den Fischereibetrieb entstandenen Schadens in Höhe von 72.617,36 DM.
Das Oberlandesgericht hat der Klage dem Grunde nach stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Revision, mit der der Beklagte seinen Antrag auf Klageabweisung weiterverfolgt. Der Kläger beantragt, das Rechtsmittel zurückzuweisen.
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