Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 3.8.2017 (Az.: 15 HK
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, über
a)die Räumlichkeiten im Erdgeschoss
b)die Räumlichkeiten (einschließlich der Unter - und Erdgeschoss verbindenden Treppe) im Untergeschoss <
c)die Terrasse bzw. die Freischankfläche
d)die Räumlichkeiten, (An-)Bauten, Flächen und sonstigen Sachen, einen Unter- oder Weiter- oder sonstigen Miet- oder Pachtvertrag zu schließen und / oder den Besitz oder Gebrauch dieser Räumlichkeiten und sonstigen Sachen Dritten zu überlassen.
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