OLG München - Beschluss vom 04.09.2017
7 W 1375/17
Normen:
ZPO § 940;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 03.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen O 11406/17

Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Untervermietung von Gewerberäumen nach Erlass eines Räumungsurteils

OLG München, Beschluss vom 04.09.2017 - Aktenzeichen 7 W 1375/17

DRsp Nr. 2018/10607

Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Untervermietung von Gewerberäumen nach Erlass eines Räumungsurteils

Einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Untervermietung von Gewerberäumen nach Erlass eines Räumungsurteils fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, da das Klauselumschreibungsverfahren keinen einfacheren und billigeren Weg darstellt, das Rechtsschutzziel zu erreichen.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 3.8.2017 (Az.: 15 HK O 11406/17) aufgehoben.

2.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, über

a)

die Räumlichkeiten im Erdgeschoss

b)

die Räumlichkeiten (einschließlich der Unter - und Erdgeschoss verbindenden Treppe) im Untergeschoss <

c)

die Terrasse bzw. die Freischankfläche

d)

die Räumlichkeiten, (An-)Bauten, Flächen und sonstigen Sachen, einen Unter- oder Weiter- oder sonstigen Miet- oder Pachtvertrag zu schließen und / oder den Besitz oder Gebrauch dieser Räumlichkeiten und sonstigen Sachen Dritten zu überlassen.

3. 4. 5.