BGH - Urteil vom 01.04.2020
VIII ZR 18/19
Normen:
BGB § 433 Abs. 2;
Fundstellen:
CR 2020, 402
ITRB 2020, 160
JZ 2020, 1014
MDR 2020, 717
MMR 2020, 467
VersR 2020, 984
WM 2020, 2193
WRP 2020, 875
ZIP 2020, 1465
Vorinstanzen:
AG Leipzig, vom 23.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 108 C 3148/17
LG Leipzig, vom 15.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 245/18

Erlöschen eines Kaufpreisanspruch durch die vorbehaltlose Gutschrift des geschuldeten Betrags auf einem Amazon-Konto aufgrund des Abschlusses der Amazon A-bis-z-Garantie; Risiko der Rückbuchung bei erfolgreicher Inanspruchnahme der Amazon A-bis-z-Garantie

BGH, Urteil vom 01.04.2020 - Aktenzeichen VIII ZR 18/19

DRsp Nr. 2020/6453

Erlöschen eines Kaufpreisanspruch durch die vorbehaltlose Gutschrift des geschuldeten Betrags auf einem Amazon-Konto aufgrund des Abschlusses der Amazon A-bis-z-Garantie; Risiko der Rückbuchung bei erfolgreicher Inanspruchnahme der Amazon A-bis-z-Garantie

a) Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace abgegebenen Willenserklärungen richtet sich auch nach den den Kauf von Marketplace-Artikel betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, soweit beide Vertragsparteien deren Geltung bei Vertragsschluss zugestimmt haben (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 31 mwN).b) Die geschuldete Kaufpreiszahlung ist mit der von Amazon veranlassten Gutschrift des Kaufpreises auf dem Amazon-Konto des Verkäufers bewirkt, so dass die Kaufpreisforderung erlischt. Mit der einverständlichen Vertragsabwicklung über Amazon Marketplace vereinbaren die Kaufvertragsparteien jedoch zugleich stillschweigend, dass die Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das Amazon-Konto des Verkäufers aufgrund eines erfolgreichen A-bis-z-Garantieantrags rückbelastet wird (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 32 ff.).

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 15. Januar 2019 aufgehoben.