ArbG Hannover, vom 07.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 143/14
Ermessensentscheidung der Arbeitgeberin bei Abschluss einer Härtefallregelung nach dem Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen zur Umgestaltung der BundeswehrUnbegründete Klage auf Annahme eines Angebots zum Abschluss einer Härtefallregelung bei Fehlen eines rechtsverbindlichen arbeitnehmerseitigen Angebots
LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.06.2015 - Aktenzeichen 17 Sa 1435/14
DRsp Nr. 2015/21300
Ermessensentscheidung der Arbeitgeberin bei Abschluss einer Härtefallregelung nach dem Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen zur Umgestaltung der BundeswehrUnbegründete Klage auf Annahme eines Angebots zum Abschluss einer Härtefallregelung bei Fehlen eines rechtsverbindlichen arbeitnehmerseitigen Angebots
1. Auf eine Härtefallregelung nach § 11 TVUmBw besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine Kann Bestimmung.2. Im Streitfall lag der Abschluß einer Härtefallregelung auch nicht im rechtsgestaltenden Ermessen der Beklagten, denn die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 TVUmBw lagen nicht vor.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.