Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Errichtung einer Parabolantenne durch einen Mieter.
I.
1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, ist Mieter einer Wohnung, die er mit seiner Ehefrau und seinen zwei Kindern bewohnt. Das Haus ist an das Breitbandkabelnetz angeschlossen, in das ein türkisches Fernsehprogramm (TRT-INT) eingespeist wird. Um weitere Programme seines Heimatlandes empfangen zu können, brachte der Beschwerdeführer an der Rückwand des Mietshauses eine Parabolantenne an. Die Vermieterin, eine Wohnungsbaugesellschaft, forderte den Beschwerdeführer erfolglos auf, die Antenne zu entfernen. Daraufhin erhob sie Klage vor dem Amtsgericht. In seiner Widerklage beantragte der Beschwerdeführer, ihm die Errichtung einer Parabolantenne durch einen Fachmann auf eigene Kosten zu gestatten.
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