Ersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines Wohnungsschlüssels
AG Münster, Urteil vom 17.02.2003 - Aktenzeichen 48 C 2430/02
DRsp Nr. 2003/16901
Ersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines Wohnungsschlüssels
Hat der Mieter für die von ihm gemietete Wohnung drei Schlüssel erhalten, kann er aber bei Beendigung des Mietverhältnisses nur zwei Schlüssel zurückgeben, weil er einen verloren hat, so ist er dem Vermieter zum Ersatz der für die Anfertigung neuer Schlösser und Schlüssel erforderlichen Kosten verpflichtet. Der Mieter kann sich nicht darauf berufen, dass seit dem Verlust des einen - zudem nicht gekennzeichneten - Schlüssels bereits eine erhebliche Zeit vergangen sei, ohne dass ein Unbefugter die Wohnung betreten habe.