I. Der Schuldner hat am 10. Dezember 1999 die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragt und einen zuletzt am 27. März 2000 geänderten Schuldenbereinigungsplan vorgelegt. Dieser enthält noch offene Forderungen folgender Gläubiger, jeweils ohne die nicht bezifferten Zinsen und Kosten:
M. Bank (fortan M. Bank) 1.682.404,05 DM
E. H. 320.000,00 DM
dieselbe aus abgetretenem Recht 2.174.500,00 DM
I. H. 210.000,00 DM
M. H. 300.000,00 DM
An Zahlungen sieht der Schuldenbereinigungsplan vor:
M. Bank 2.400,00 DM
M. H. 41,80 DM.
Die anderen Gläubiger sollen nichts erhalten.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|