Erstattung von Nebenkosten-Vorauszahlungen nach Eigentümerwechsel
OLG Naumburg, Urteil vom 01.04.1998 - Aktenzeichen 5 U 1695/97
DRsp Nr. 2003/16535
Erstattung von Nebenkosten-Vorauszahlungen nach Eigentümerwechsel
Hat der Mieter Vorauszahlungen auf die Nebenkosten für einen Zeitraum vor dem Wechsel des Eigentums am Mietobjekt entrichtet und wird darüber erst nach dem Eigentumswechsel (Umschreibung im Grundbuch) abgerechnet, so sind etwaige Überzahlungen vom neuen Eigentümer/Vermieter zu erstatten.