BFH - Urteil vom 23.09.1992
X R 159/90
Normen:
EStG (1987) § 10e Abs. 1 ; ZVG § 90 ;
Fundstellen:
BB 1993, 206
BFHE 169, 328
BStBl II 1993, 152
DStZ 1993, 155
KTS 1993, 223
NJW 1993, 1416
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,

Ersteigerung einer Immobilie des Ehemanns ist keine Anschaffung

BFH, Urteil vom 23.09.1992 - Aktenzeichen X R 159/90

DRsp Nr. 1996/11650

Ersteigerung einer Immobilie des Ehemanns ist keine Anschaffung

»Wird ein dem Ehemann gehörendes Einfamilienhaus auf Betreiben seiner Gläubiger zwangsversteigert und erhält die Ehefrau den Zuschlag, liegt keine Anschaffung "vom" Ehemann im Sinn von § 10 e Abs. 1 S. 7 EStG (1987) vor. Unter den weiteren Voraussetzungen des § 10 e EStG (1987) steht der Ehefrau daher ein Abzugsbetrag nach Absatz 1 dieser Vorschrift zu.«

Normenkette:

EStG (1987) § 10e Abs. 1 ; ZVG § 90 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr 1987 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.