Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. November 2011 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.257,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Dezember 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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