BFH - Urteil vom 07.07.2011
IX R 2/10
Normen:
EStG § 17 Abs. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; BGB § 133;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 25.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4333/05 954

Erwerb des noch unverkörperten Mitgliedschaftsrechts an der Aktiengesellschaft bei möglicher formaler Unrichtigkeit von Aktien

BFH, Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen IX R 2/10

DRsp Nr. 2011/17986

Erwerb des noch unverkörperten Mitgliedschaftsrechts an der Aktiengesellschaft bei möglicher formaler Unrichtigkeit von Aktien

Eine mögliche --durch die Kennzeichnung als Nennbetragsaktien anstatt als Stückaktien bedingte-- formale Unrichtigkeit von Aktien hindert nicht den Erwerb des dann noch unverkörperten Mitgliedschaftsrechts an der AG.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; BGB § 133;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Streitjahr (2002) einen Veräußerungsverlust i.S. des § 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG) aus dem Verkauf von Aktien der G-AG erzielt hat.

Die G-AG wurde im September 1999 mit einem Grundkapital von 50.000 €, eingeteilt in 50 000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegründet und in das Handelsregister beim Amtsgericht M eingetragen. Gegenstand des Unternehmens der G-AG war die Entwicklung und Vermarktung von Internetdiensten jeder Art.