I.
Die Berufung richtet sich gegen das am 29. März 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer 29 des Landgerichts Berlin, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird. Die Klägerin verfolgt mit der Berufung den Zahlungsanspruch nur in Höhe von 53.887,39 EUR weiter.
Die Klägerin trägt zur Begründung der Berufung vor:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|