Fehler der verpachteten Sache bei Fehlen einer behördlichen Genehmigung für den beabsichtigten Betrieb
BGH, Urteil vom 29.05.1991 - Aktenzeichen XII ZR 119/90
DRsp Nr. 1992/628
Fehler der verpachteten Sache bei Fehlen einer behördlichen Genehmigung für den beabsichtigten Betrieb
Für den Fall, daß ein Betriebsgelände "an die Pächterin zum Zwecke ihres Betriebs" verpachtet wird, stellt es keinen - zur Pachtzinsminderung berechtigenden - Fehler der Pachtsache im Sinne des § 537 Abs. 1 i.V.m. § 581 Abs. 2BGB dar, wenn die nach öffentlichen Recht erforderliche behördliche Genehmigung für den Betrieb eines neu beabsichtigten, bisher nicht geführten Unternehmens verweigert wird.