BGH - Urteil vom 29.05.1991
XII ZR 119/90
Normen:
BGB § 537 Abs.1, § 581 Abs.2;
Fundstellen:
DRsp I(133)439b
NJW-RR 1991, 1102

Fehler der verpachteten Sache bei Fehlen einer behördlichen Genehmigung für den beabsichtigten Betrieb

BGH, Urteil vom 29.05.1991 - Aktenzeichen XII ZR 119/90

DRsp Nr. 1992/628

Fehler der verpachteten Sache bei Fehlen einer behördlichen Genehmigung für den beabsichtigten Betrieb

Für den Fall, daß ein Betriebsgelände "an die Pächterin zum Zwecke ihres Betriebs" verpachtet wird, stellt es keinen - zur Pachtzinsminderung berechtigenden - Fehler der Pachtsache im Sinne des § 537 Abs. 1 i.V.m. § 581 Abs. 2 BGB dar, wenn die nach öffentlichen Recht erforderliche behördliche Genehmigung für den Betrieb eines neu beabsichtigten, bisher nicht geführten Unternehmens verweigert wird.

Normenkette:

BGB § 537 Abs.1, § 581 Abs.2;