LG Berlin - Urteil vom 27.09.2011
4 O 143/09
Normen:
ZVG § 154; BGB § 276; ZwVwV § 1;

Feststellung der Schadenersatzpflichtigkeit des Zwangsverwalters gegenüber der Vollstreckungsschuldnerin des Zwangsverwaltungsverfahrens

LG Berlin, Urteil vom 27.09.2011 - Aktenzeichen 4 O 143/09

DRsp Nr. 2013/10122

Feststellung der Schadenersatzpflichtigkeit des Zwangsverwalters gegenüber der Vollstreckungsschuldnerin des Zwangsverwaltungsverfahrens

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 83.694,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Juli 2011 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 40%, der Beklagte 60% zu tragen.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

ZVG § 154; BGB § 276; ZwVwV § 1;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt den Beklagten als ehemaligen Zwangsverwalter der im Eigentum der Klägerin stehenden Immobilie ... auf Schadensersatz in Anspruch.

1. 2.