1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 09.02.2022, Az.
Die Tatsachen, die zur Erteilung des beantragten Erbscheins erforderlich sind, werden als festgestellt erachtet.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, den beantragten Erbschein zu erteilen.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller begehrt einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge, der die Beteiligte zu 2, die Ehefrau des Erblassers, zu ½ und deren gemeinsame Kinder, die Beteiligten zu 1, 3 und 4 zu je 1/6 als Erben ausweist .
Der Erblasser und seine Ehefrau errichteten am 04.03.2019 ein gemeinschaftliches gemeinsames Testament, das überschrieben ist mit
"Testament
Den 04.03.2019
Betr. Wohnhaus + Grundstück
...
Weiter heißt es:
"Hiermit verfügen wir, daß unser Wohnhaus + Grundstück obiger Anschrift nach dem Tod des längerlebenden Eigentümers übergehen soll als Erbe
1.) an unsere Tochter ...
2.) sowie an unseren Enkel ...
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