OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.03.2022
6 U 24/21
Normen:
AGB-Sparkassen Nr. 26 Abs. 1; BGB § 700 Abs. 1; BGB § 307; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 19.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 262/20

Feststellung des Fortbestehens von PrämiensparverträgenRecht zur ordentlichen Kündigung nach Erreichen der höchsten PrämienstufeVerzicht auf ein zeitlich unbegrenztes Kündigungsrecht (vorliegend verneint)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2022 - Aktenzeichen 6 U 24/21

DRsp Nr. 2022/9226

Feststellung des Fortbestehens von Prämiensparverträgen Recht zur ordentlichen Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe Verzicht auf ein zeitlich unbegrenztes Kündigungsrecht (vorliegend verneint)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.01.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu 80 % und die Beklagte zu 20 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

AGB-Sparkassen Nr. 26 Abs. 1; BGB § 700 Abs. 1; BGB § 307; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die beiden zwischen den Parteien bestehenden Prämiensparverträge über den 31.07.2020 hinaus fortbestehen sowie Nachzahlung von Zinsen in Höhe von 2.084,70 €.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.