Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.01.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu 80 % und die Beklagte zu 20 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die beiden zwischen den Parteien bestehenden Prämiensparverträge über den 31.07.2020 hinaus fortbestehen sowie Nachzahlung von Zinsen in Höhe von 2.084,70 €.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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