Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.Die Revision wird zugelassen.
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