Der klagende Feuerversicherer nimmt den beklagten Wohnungsmieter aus übergegangenem Recht in Anspruch, nachdem er für die Folgen eines Wohnungsbrands den Vermieter entschädigt hat. Der Beklagte hatte nachts eine Heizdecke benutzt. Als er gegen 2 Uhr morgens seinen Hund "Gassi" führen musste, vergaß er die Heizdecke auszuschalten. Als der Beklagte nach etwa einer Stunde zurückkehrte, stand seine Wohnung in Flammen. Als Brandursache wurde ein Defekt der Heizdecke ermittelt. Das Landgericht hat den Beklagten wegen schuldhafter Brandverursachung zur Zahlung von 25.701,30 EUR verurteilt. Seine Berufung hatte Erfolg.
I.
Wegen des Sachvortrags der Parteien in erster Instanz wird auf den Inhalt des angefochtenen Urteils verwiesen.
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