OLG Saarbrücken - Urteil vom 01.07.2004
8 U 30/02
Normen:
BGB § 558 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2004, 493
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 15.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 41/00

Fingierte Rückgabe der Mietsache in Bezug auf den alten Mietvertrag bei einem nahtlosen Neuabschluss des Mietvertrages

OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 8 U 30/02

DRsp Nr. 2004/15813

Fingierte Rückgabe der Mietsache in Bezug auf den alten Mietvertrag bei einem nahtlosen Neuabschluss des Mietvertrages

»1. Bei einen "nahtlosen" Neuabschluss mit dem bisherigen Mieter ist grundsätzlich nicht von einer - den Fristablauf gemäß § 558 BGB a.F. auslösenden - "fingierten Rückgabe" der Mietsache in Bezug auf den alten Mietvertrag auszugehen. Etwas anderes gilt nur bei der eindeutigen Vereinbarung der Beteiligten. 2. Steht bei einem kontaminiierten Grundstück der zeitliche und sachliche Zusammenhang der Schäden mit dem konkreten Gebrauch fest, ergab sich der Mieter dahin zu entlasten, dass ihn keine Verantwortung trifft, weil er sich entweder im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs erhalten oder - soweit er Pflichtverletzungen begangen hat - nicht fahrlässig verhalten hat oder nicht ein eigenes Verhalten, sondern das Dritter - die Verschlechterung verursacht hat.«

Normenkette:

BGB § 558 ;

Tatbestand:

Bezüglich des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (Bl. 212-232) Bezug genommen.