Auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16. November 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten um die Folgen der Kündigung einer Betriebsführungsvereinbarung über die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur.
Die Klägerin ist Eigentümerin der Gleisanlagen auf der Strecke Tornesch - Uetersen ab Anschlussgrenze Übergabegruppe DB Netz AG (Streckenkilometer 0,0 bis Streckenkilometer 3,118 im Bahnhof Uetersen Ost). Die Beklagte erbringt Schienenverkehrsdienste und betreibt Eisenbahninfrastrukturen.
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