Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. §
I.
Die Klage ist zulässig. Das Landgericht hat zwar zutreffend erkannt, dass das Rechtsschutzinteresse der negativen Feststellungsklage bei Erhebung der Leistungswiderklage entfallen kann. Ist indessen im Zeitpunkt der Erhebung der Leistungswiderklage die Feststellungsklage bereits entscheidungsreif (vgl. Zöller/Greger,
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|