BGH - Urteil vom 20.07.2022
VIII ZR 339/21
Normen:
BGB § 559; BGB § 559b;
Vorinstanzen:
AG Bremen, vom 25.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 23 C 137/20
LG Bremen, vom 06.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 39/21

Formelle Anforderungen an die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung; Ausweisung der Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme; Durchführung einer sogenannten modernisierenden Instandsetzung

BGH, Urteil vom 20.07.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 339/21

DRsp Nr. 2022/12216

Formelle Anforderungen an die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung; Ausweisung der Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme; Durchführung einer sogenannten modernisierenden Instandsetzung

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, zur Veröffentlichung bestimmt).

1. Wurde in einer Mieterhöhungserklärung ausdrücklich auf die im Ankündigungsschreiben enthaltenen Angaben Bezug genommen, sind diese Angaben bei der Auslegung der Erhöhungserklärung zu berücksichtigen.