Formelle Anforderungen an die Modernisierungsankündigung
LG Hamburg, Urteil vom 30.11.2000 - Aktenzeichen 307 S 140/00
DRsp Nr. 2004/1613
Formelle Anforderungen an die Modernisierungsankündigung
Die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 541 bBGB hat einheitlich zu erfolgen; eine Verteilung der gemäß Abs. 2 Satz 1 erforderlichen Angaben auf mehrere Schreiben ist nicht zulässig.