BGH - Urteil vom 02.02.1994
VII ZR 262/92
Normen:
AGBG § 11 Nr. 10b ;
Fundstellen:
DRsp I(138)699Nr. 4a
NJW 1994, 1004

Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch

BGH, Urteil vom 02.02.1994 - Aktenzeichen VII ZR 262/92

DRsp Nr. 1995/9050

Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch

»1. Werden Gewährleistungsansprüche gegen den Klauselverwender auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt, so muß dem anderen Vertragsteil ausdrücklich das Recht vorbehalten werden, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. 2. Wer das Wiederaufleben des Anspruches von Wandlung und Minderung nicht an den Wortlaut des Gesetzes (»Fehlschlagen der Nachbesserung«) knüpft, sondern stattdessen Anwendungsfälle des Fehlschlagens aufzählt, muß sämtliche Erscheinungsformen des Fehlschlagens aufzählen, will er sich nicht dem Verdikt der Unwirksamkeit der Klausel insgesamt aussetzen.«

Normenkette:

AGBG § 11 Nr. 10b ;
Fundstellen