Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch
BGH, Urteil vom 02.02.1994 - Aktenzeichen VII ZR 262/92
DRsp Nr. 1995/9050
Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch
»1. Werden Gewährleistungsansprüche gegen den Klauselverwender auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt, so muß dem anderen Vertragsteil ausdrücklich das Recht vorbehalten werden, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.2. Wer das Wiederaufleben des Anspruches von Wandlung und Minderung nicht an den Wortlaut des Gesetzes (»Fehlschlagen der Nachbesserung«) knüpft, sondern stattdessen Anwendungsfälle des Fehlschlagens aufzählt, muß sämtliche Erscheinungsformen des Fehlschlagens aufzählen, will er sich nicht dem Verdikt der Unwirksamkeit der Klausel insgesamt aussetzen.«