Formularmäßige Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung nach einem Schadensfall für den Rest der Versicherungsperiode
BGH, Urteil vom 14.11.1984 - Aktenzeichen IVa ZR 60/83
DRsp Nr. 1996/6037
Formularmäßige Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung nach einem Schadensfall für den Rest der Versicherungsperiode
»a) § 19 Abs. 1 VHB 74 ist eine überraschende Klausel im Sinne von § 3AGBG.b) Zur analogen Anwendung der §§ 95, 112, 119VVG.c) Dem Versicherer obliegt eine Belehrung des Versicherungsnehmers über ihm nachteilige Folgen einer rechtsanalogen Anwendung jedenfalls dann, wenn die zur Analogie herangezogenen Vorschriften Regelungen jeweils nur für eine bestimmte Art der Sachschadenversicherung enthalten.«