KG - Urteil vom 23.05.2002
20 U 233/01
Normen:
BGB § 307 § 535 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)865a
NJW-RR 2003, 586
NZM 2003, 395

Formularmäßige Überbürdung der Instandhaltungsrücklage auf den Mieter (Gewerberaum)

KG, Urteil vom 23.05.2002 - Aktenzeichen 20 U 233/01

DRsp Nr. 2003/16218

Formularmäßige Überbürdung der Instandhaltungsrücklage auf den Mieter (Gewerberaum)

Die formularmäßige Überbürdung der Instandhaltungsrücklage auf den Gewerberaummieter benachteiligt diesen jedenfalls dann unangemessen und ist deshalb unwirksam (§ 307 BGB n.F. = früher § 9 AGBG), wenn sie ohne Begrenzung nicht nur Kosten der Mietsache, sondern beispielsweise auch Kosten der Gemeinschaftsanlagen erfasst.

Normenkette:

BGB § 307 § 535 ;

Gründe (Auszug):