Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Übergabe der Wohnung
BGH, Beschluß vom 02.12.1992 - Aktenzeichen VIII ARZ 5/92
DRsp Nr. 1996/30442
Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Übergabe der Wohnung
Vorlegungsfragen:1. "Ist die vorformulierte Mietvertragsbestimmung, nach der der Mieter sich verpflichtet, die Schönheitsreparaturen wenn erforderlich, mindestens aber in den in einem Fristenplan festgelegten Zeiträumen fachgerecht ausführen zu lassen, bei unrenoviert übergebenen Wohnungen entgegen dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17.2.1989 (8 RE Miet 2/88) auch dahin auslegbar, daß mir ihr eine erst ab Mietbeginn laufende Regelung getroffen worden ist mit der Rechtsfolge, daß die Mietvertragsbestimmung nicht stets nach § 9AGBG unwirksam ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Ausführungen Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 11.7.1990 (Neg.Re.)".
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