Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 14. März 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen 128.391,62 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 32.097,91 € seit dem 05. April 2015, 05. Mai 2015 und 05. August 2015 sowie aus 32.097,98 € seit dem 05. Juni 2015 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits - und zwar beide Rechtszüge - zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|