OLG Brandenburg - Urteil vom 12.05.2004
7 U 165/03
Normen:
BGB § 280 § 307 § 535 ; UKlaG § 1 ;
Fundstellen:
NZM 2004, 905

Formularmäßige Vereinbarung der Erfüllung einer Lastschriftermächtigung, einer Schadensersatzverpflichtung bei Verlust des Schlüssels und eines Kündigung sverbots nach Mietvertragsbeginn in einem Wohnraummietvertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2004 - Aktenzeichen 7 U 165/03

DRsp Nr. 2005/13357

Formularmäßige Vereinbarung der Erfüllung einer Lastschriftermächtigung, einer Schadensersatzverpflichtung bei Verlust des Schlüssels und eines Kündigung sverbots nach Mietvertragsbeginn in einem Wohnraummietvertrag

»1. In Wohnraummietformularverträgen ist die Klausel: "Der Mieter ist zur Erfüllung der Einzugsermächtigung verpflichtet" unwirksam. 2. Ebenfalls unwirksam ist eine Klausel, die dem Mieter ohne Rücksicht auf eine verschuldensunabhängige Haftung für die Folgen des Unterbleibens der Rückgabe der Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses auferlegt. 3. Ein formularmäßiger Verzicht auf die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für die Dauer von sechs Monaten ab Mietvertragsbeginn führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters.«

Normenkette:

BGB § 280 § 307 § 535 ; UKlaG § 1 ;
Fundstellen
NZM 2004, 905