Die Beklagten waren die Gesellschafter und die Beklagte zu 1 zugleich die Alleingeschäftsführerin der S. GmbH, die im Juni 1999 mit der Klägerin einen Franchisevertrag über den Betrieb eines B. Restaurants in B. abschloss. Dieser Vertrag weist auf dem Deckblatt die Klägerin und die S. GmbH als Vertragspartner aus und enthält unter anderem folgende Regelungen:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|