Die Klägerin überließ dem Beklagten, einem Kaufmann, mit schriftlichem "Miet- und Schutzvertrag" vom 11. Mai 1978 für dessen Maschinen- und Apparatebau-Betrieb eine Fernsprechnebenstellenanlage gegen eine monatliche Miete von 299,10 DM netto. In dem Vertragsformular ist auf die auf seiner Rückseite abgedruckten "Allgemeinen Bedingungen zum Miet- und Schutzvertrag" (künftig: AB) Bezug genommen. In ihnen heißt es unter anderem:
"Nr. 4.1 Der Mietvertrag läuft bis zum Ende des 10. Jahres nach dem bei Betriebsbereitschaft der Anlage laufenden Kalenderjahr....
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