I.
Die Klägerin vermietete den Beklagten Mit schriftlichem Mietvertrag vom April 1992 ihr Einfamilienhaus in A. ab 1.5.1992 auf unbestimmte Zeit zu einem monatlichen Kaltmietzins von 1.300 DM. § 4 Nr. 5 des von der Klägerin verwendeten, von den Parteien unterzeichneten Formularmietvertrages lautet wie folgt:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|