Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27.1.2017 –
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil und das vorliegende Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Landgerichts vom 27.1.2017 auf bis 154.000 € festgesetzt.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
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