Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.03.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
2) Die Beklagte wird verurteilt, die auf dem Grundstück ####### ########### Berlin ########## belegene Parzelle 12 zu räumen und an die Klägerin geräumt herauszugeben.
Die Klage auf Abriss sowie ordnungsgemäße Entsorgung der aufstehenden Baulichkeiten wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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