OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.02.2005
10 U 144/04
Normen:
BGB § 540 Abs. 1 S. 2 § 307 ; AGBG § 9 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 421

Formularmäßige Vereinbarung eines Verbots der Untervermietung in einem Gewerberaummietvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2005 - Aktenzeichen 10 U 144/04

DRsp Nr. 2006/9737

Formularmäßige Vereinbarung eines Verbots der Untervermietung in einem Gewerberaummietvertrag

»Enthält der gewerbliche Mietvertrag die Klausel "Ohne Zustimmung der Vermieterin darf die Mieterin die Mietsache weder ganz oder teilweise untervermieten oder ihren Gebrauch Dritten in anderer Weise überlassen. Insbesondere darf die Mietsache nicht zu einem Zweck benutzt werden, der den Interessen der Vermieterin entgegensteht." kann der Vermieter die Untervermietungserlaubnis verweigern, wenn die Untervermietung dazu führt, dass der Vermieter andernfalls einen seiner weiteren Mieter als Untermieter an die Hauptmieterin verlieren würde. «

Normenkette:

BGB § 540 Abs. 1 S. 2 § 307 ; AGBG § 9 ;
Fundstellen
NZM 2005, 421