Die Klägerin verlangt ein Entgelt in Höhe von 356.099,04 DM für die Nutzung von Geschäftsräumen im Zeitraum vom 01.10.1992 bis 30.06.1993. Die Beklagte macht mit ihrer Widerklage Schadensersatz in Höhe von 100.000,00 DM für die Vereitelung ihres Nutzungsrechtes geltend.
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