Die Beklagte, die ein Bauunternehmen betreibt, beauftragte die Klägerin durch Vertrag vom 7. September 1982 mit der Installation einer "Organisationslösung", bestehend aus einem David Computersystem sowie dazugehöriger Software zum monatlichen Gesamtmietpreis einschließlich Mehrwertsteuer von 5.059,99 DM; hierin war eine Wartungspauschale einschließlich Mehrwertsteuer von 1.292,95 DM enthalten. Für einen zusätzlichen Bildschirmarbeitsplatz wurde ein weiterer monatlicher Gesamtmietpreis von 257,64 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) vereinbart, von welchem wiederum ein Teilbetrag von 100,32 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) auf die Wartung entfiel.
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