Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtgewährung vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtgewährung vertragsmäßigen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB

 

 

Ort, Datum

 

Mieter

 

Vermieter

 

Fristlose Kündigung des zwischen uns bestehenden Mietverhältnisses

 

Anrede,

mit Schreiben vom  ... hatte ich Sie zum wiederholten Male auf folgende Missstände aufmerksam gemacht, aufgrund derer ich das von Ihnen angemietete Mietobjekt ... nicht (mehr) uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen kann:

 

Beispiele:

-      wiederholter Heizungsausfall

-      Auftreten von Ungeziefer

-      dauernde Lärmbelästigung

-      erhebliche Geruchsbelästigungen

-      bordellartige Zustände im Haus

-      dauernde Behinderung der Ein-/Ausfahrt des Kfz-Einstellplatzes

 

Ich hatte Ihnen dort gleichzeitig eine angemessene Frist bis ... gesetzt, um diese Missstände dauerhaft und endgültig zu beseitigen. Anmerkung anzeigen  

Die Frist ist ergebnislos verstrichen.

Damit liegen die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor.

Ich kündige daher hiermit den mit Ihnen bestehenden Mietvertrag vom ... fristlos.

Ich werde Ihnen das Mietobjekt mit sämtlichen Schlüsseln bis zum ... herausgeben.