I.
Die Beklagte ist ein geschlossener Immobilienfonds, dessen Vermögen im Wesentlichen aus dem zur Zeit unter Zwangsverwaltung stehenden Anwesen ... ...straße .. in O1 besteht.
Das Gelände ist mit dem Bürohochhaus "A" bebaut.
In diesem Gebäude waren zunächst das 9. bis 16. Stockwerk, später fast das gesamte Gebäude, an die Klägerin, eine internationale Wirtschaftsprüfergesellschaft, vermietet.
Vertragliche Grundlage des seit 1988 bestehenden Mietverhältnisses ist ein von Parteien abgeschlossener neuer Mietvertrag vom 30.9.2002 (Bl. 13ff. d. A.), auf dessen Regelungen verwiesen wird.
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