Fristlose Kündigung des Vermieters; Unpünktliche Mietzahlungen; Verschulden des Sozialamtes
KG, Beschluß vom 11.12.1997 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 1354/96
DRsp Nr. 1998/20115
Fristlose Kündigung des Vermieters; Unpünktliche Mietzahlungen; Verschulden des Sozialamtes
»Ein Wohnungsmieter verletzt seine Verpflichtung zur pünktlichen Mietzahlung nicht schuldhaft im Sinne von § 554 aBGB, wenn und soweit er zur Bezahlung der Kosten der Unterkunft auf Sozialhilfe angewiesen ist und Mietzinszahlungen allein aufgrund eines Verschuldens des Sozialamts nicht fristgerecht bei dem Vermieter eingehen.«
Normenkette:
BGB §§ 278, 554a ;
Hinweise:
Ergangen auf Vorlage des LG Berlin v. 08.02.96 - 67 S 354/94