Fristlose Kündigung des Vermieters; Unpünktliche Mietzahlungen; Verschulden des Sozialamtes
KG, Beschluß vom 11.12.1997 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 1354/96
DRsp Nr. 1998/20115
Fristlose Kündigung des Vermieters; Unpünktliche Mietzahlungen; Verschulden des Sozialamtes
»Ein Wohnungsmieter verletzt seine Verpflichtung zur pünktlichen Mietzahlung nicht schuldhaft im Sinne von § 554 aBGB, wenn und soweit er zur Bezahlung der Kosten der Unterkunft auf Sozialhilfe angewiesen ist und Mietzinszahlungen allein aufgrund eines Verschuldens des Sozialamts nicht fristgerecht bei dem Vermieter eingehen.«