Die Klägerin unterhält und organisiert als Franchisegeberin ein flächendeckendes System von Kühltransporten unter Einschaltung von Fachspediteuren. Sie nimmt das beklagte Speditionsunternehmen, eine frühere Gesellschafterin der Klägerin, aus einem Franchise-Vertrag hauptsächlich auf Schadensersatz in Anspruch, weil die Beklagte ihre Tätigkeit für sie ab Mitte August 1990 eingestellt hat.
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