Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kammern Aalen, vom 1. Oktober 2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 90% und die Beklagte 10% zu tragen, die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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