BGH - Urteil vom 10.07.1990
XI ZR 275/89
Normen:
BGB § 607 ;
Fundstellen:
BB 1990, 1656
BGHR AGBG § 9 Transparenzgebot 2
BGHZ 112, 115
DB 1990, 1712
DRsp I(120)181b-c
MDR 1991, 149
NJW 1990, 2383
WM 1990, 1367
ZIP 1990, 980
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Düsseldorf,

Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

BGH, Urteil vom 10.07.1990 - Aktenzeichen XI ZR 275/89

DRsp Nr. 1992/1105

Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

»Zur Frage, welche Anforderungen eine kundenbelastende Zinsberechnungsklausel beim Annuitätendarlehen erfüllen muß, um dem Transparentsgebot nach § 9 AGBG zu genügen (Fortführung von BGHZ 106, 42).«

Normenkette:

BGB § 607 ;

Gründe (Auszug):

b-c. »Auch ein Verstoß gegen die Verpflichtung des AGB-Verwenders, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar und durchschaubar darzustellen (Transparenzgebot), kann zur Unwirksamkeit nach § 9 Abs. 1 AGBG führen. Diese Auffassung entspricht der neueren Rechtspr. des BGH .. . Aufgrund der Diskussion, die im Schrifttum im Anschluß an die genannten BGH-Entscheidungen geführt worden ist [folgen Hinw.] .., hat der erk., Senat diese Rechtspr. erneut überprüft. Er hält an ihr im wesentlichen fest: