Auf die weitere Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 28. Dezember 2015 -
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 25. September 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass für die Widerklage - ohne Einfluss auf die Wertstufe - ein Wert in Höhe von 105,24 EUR außer Ansatz bleibt.
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