Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 16. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zustimmung zu einer von dem Kläger begehrten Mieterhöhung.
Die Beklagte ist Mieterin einer 79 qm großen Wohnung des Klägers in Magdeburg. Das Mietverhältnis besteht seit dem 1. April 2014 aufgrund eines Mietvertrages, den die Beklagte mit dem Rechtsvorgänger des Klägers geschlossen hatte.
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