Zwischen den Parteien ist der auf den Räumungsantrag entfallende Teil des Gesamtstreitwerts streitig. Dieser berechnet sich nach dem Zwölffachen des Monatsmietzinses. Dieser beträgt 12.120,00 DM ohne den Nebenkostenanteil für Heizung und Warmwasser in Höhe von 130,00 DM monatlich. Diesen Betrag hinzugerechnet ergibt einen Räumungsstreitwert von 13.680,00 DM.
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