Die Parteien streiten um den Ersatz von Anwaltskosten.
Mit Mietvertrag vom 4. April 2005 vermieteten die Kläger zu 1 bis 3 eine Wohnung an die Beklagten. Die Miete betrug monatlich 750 EUR zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 85 EUR. Da die Beklagten mit der Miete in Verzug gerieten und auch die Kaution nicht zahlten, beauftragten die Kläger im November 2005 einen Rechtsanwalt, der die Beklagten zur Zahlung der rückständigen Miete sowie der Kaution aufforderte. Da die Beklagten auch die Miete für Januar 2006 nicht zahlten, erklärte der Rechtsanwalt der Kläger mit Schreiben vom 19. Januar 2006 die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. In der Folgezeit zahlten die Beklagten die rückständige Miete und die Kaution.
Die Kläger haben die Beklagten auf Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 1.852,52 EUR nebst Zinsen in Anspruch genommen.
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