Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren bei Mängeln eines Mietobjekts
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2000 - Aktenzeichen 24 W 63/00
DRsp Nr. 2001/9880
Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren bei Mängeln eines Mietobjekts
Betrifft ein selbständiges Beweisverfahren Mängel eines Mietobjekts, so ist der Gegenstandswert nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen.