OLG Thüringen - Urteil vom 21.12.2005
6 U 296/01
Normen:
BGB § 561 (a.F.) § 562a ;
Vorinstanzen:
LG Gera, vom 01.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1163/00

Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts bei Eigentumsübergang - Gutgläubigkeit des Erwerbers; lastenfreier Erwerb?

OLG Thüringen, Urteil vom 21.12.2005 - Aktenzeichen 6 U 296/01

DRsp Nr. 2006/961

Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts bei Eigentumsübergang - Gutgläubigkeit des Erwerbers; lastenfreier Erwerb?

»1. Ist bei Abschluss eines Erwerbsgeschäfts bekannt, dass die zu erwerbende Sache trotz Beendigung ihrer Nutzung durch den Verkäufer an ihrem früheren, vom Verkäufer gemieteten Standort verblieben ist, muss sich dem Erwerber der Schluss aufdrängen, dass dies auf einem die Beräumung hindernden Recht des Vermieters beruht. 2. Diese Tatsachenkenntnis begründet beim Erwerber ein Wissen, das seine Bösgläubigkeit hinsichtlich des Vermieterrechts indiziert, denn bei Kenntnis der maßgeblichen Umstände, die zum Recht des Dritten führen, ist - vorbehaltlich eines etwaigen Rechtsirrtums - von einem zur Bösgläubigkeit führenden Wissen um das Recht des Dritten auszugehen.